Fissurenversiegelung zur Pflege der Zähne und Vorsorge vor Karies
Unter Fissuren versteht man die zerklüfteten Bereiche der Backenzähne. In diesen Bereichen setzen sich Speisereste fest und Bakterien finden gute Bedingungen sich auszubreiten. Aus diesem Grund sind die Zähne an diesen Stellen sehr angreifbar für Karies. Durch das Auffüllen der Fissuren mit einem speziellen Kunststoff werden die Backenzähne "versiegelt" und sind weniger anfällig gegenüber Karies.
Vor der Fissurenversiegelung sollten die Zähne durch eine professionelle Zahnreinigung gesäubert werden. Nach der Reinigung werden sie angeraut und trocken gelegt. Ein Spezialkunststoff wird im Anschluß aufgetragen und mittels UV Licht ausgehärtet. Auch bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko bietet die Fissurenversiegelung einen wirksamen Zahnschutz.
Neue gesetzliche Bestimmungen:
Aufgrund zahnärztlicher Empfehlungen hat der Gesetzgeber im 2.GKV-Neuordnungsgesetz die Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahn-,Mund-und Kieferkrankheiten weiter ausgebaut und damit einen Schwerpunkt zahnärztlichen Handels anerkannt und erweitert: Lebensbegleitende Vorsorgemaßnahmen beginnen bei der werdenden Mutter und reichen bis ins hohe Erwachsenenalter. Sie ermöglichen es, Karies und Zahnfleischerkrankungen gezielt vorzubeugen. Das setzt allerdings auch Eingeninitiave voraus.
Bestimmte professionelle Prophylaxemaßnahmen, die in der Zahnarztpraxis durchgeführt werden, gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Zwar hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Fissurenversiegelung zur Kariesverhütung grundsätzlich erkannt, allerdings ist sie nur für wenige Zähne Kassenleistung. Die gestzlichen Kassen übernehmen die Kosten für maximal 8 Backenzähne und der Patientenkreis ist für diese Leistung altersmäßig eingeschränkt. Wird die Fissurenversiegelung bei Patienten an Milchzähnen oder den übrigen bleibenden Zähnen außerhalb der vorgenannten Altersbegrenzung durchgeführt, gilt diese Maßnahme als Privatleistung und muß auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte erbracht und abgerechnet werden.
Da die Fissurenversiegelung ein wirksamer Schutz der Zähne gegen Karies ist und zum Großteil die Kosten nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden, empfehlen wir Ihnen diese Behandlung in Kombination mit einer professionellen Zahnreinigung in unserer Praxis durchführen zu lassen.
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