Heil- und Kostenplan - Behandlungsablauf und Abrechnung
Zuerst muß für eine Zahnersatzbehandlung – egal ob Krone, Brücken, Inlay, Prothesen- ein Termin für die Grunduntersuchung mit anschließender Planung vereinbart werden.
Lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ein Formular für das Erstellen des Heil- und Kostenplanes sowie evt. ein Formular für eine Mehrkosten-Vereinbarung geben. Im unteren Bereich ist ein Muster für ein solches Formular abgebildet. Beide Formulare bringen Sie zum vereinbarten Termin mit. Vergessen Sie nicht Ihre Versichertenkarte mitzubringen.
Nach einer eingehenden Untersuchung wird der Behandlungsplan besprochen und der Heil- und Kostenplan erstellt. Diesen nehmen Sie mit und geben ihn zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ab. Für die Untersuchung erheben wir eine Gebühr, die Sie von Ihrer Krankenkasse nach dem Abschluss der ganzen Behandlung erstattet bekommen.
Die gesamten Unterlagen – Originale - bekommen Sie ausgehändigt, um diese Ihrer jeweiligen Krankenkasse vorzulegen, damit Ihnen der Festzuschuss erstattet wird. Die deutschen Krankenkassen gewähren einen Festzuschuss.
Die Höhe des Festzuschusses richtet sich danach, ob Sie in letzten 5 Jahren bzw. in 10 Jahren regelmäßig jährlich beim Zahnarzt waren. Dies wird über das Bonusheft nachgewiesen. Die Krankenkassen legen nach dem Kostenplan eine Grundversorgung fest. Dieser Satz ist eine feste Größe für diese jeweils notwendige Behandlung. Von diesem datz ausgehend werden 50% als fester Zuschuss gewährt. Können Sie ein 5 Jahre lang regelmässig geführtes Bonusheft nachweisen, erhöht sich der Satz um 20% und es wird ein Zuschuss von 60% gewährt, bei 10 Jahre geführten Bonusheft zahlt die Kasse einen 30%- igen Bonus und der Zuschuss beträgt somit 65%. Wichtig ist, dass deiser Grundregelbetrag, von dem die Kassen ausgehen nicht zwangsläufig mit den tatsächlichen Kosten zusammenhängt, wenn bspw. Gold zum Einsatz kommt, werden die tatsächlichen Kosten wohl höher sein als die von der Kasse veranschlagten Kosten. Einige Beispiele für die Kosten von Zahnersatz in unserer Praxis im Vergleich zu deutschen Praxen bei vergleichbarem Standard finden Sie hier. Die Krankenkassen beraten Sie gern zu diesem Thema. Nach der Genehmigung kann mit der Behandlung begonnen werden. Beim 1. Behandlungstermin ist eine Anzahlung zu entrichten, diese ist die Hälfte des Gesamtbetrages.
Nach der Behandlung wird das Original des Heil- und Kostenplanes abgerechnet, dabei werden die originalen Fremdlaborrechnungen sowie die Eigenlaborbelege beigefügt. Der Rest des Gesamtbetrages muss vollständig beglichen werden. Die erstellte Rechnung wird als bezahlt quittiert.
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